AZAV-zertifiziert | Berlin
100 % FÖRDERUNG NACH §45 SGB III
AVGS Gutschein einlösen. Kostenloses Coaching in Berlin oder online.
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter 100 % der Kosten. Wir beraten Sie kostenlos und zeigen Ihnen, wie Sie Ihren AVGS sicher erhalten.
-
AZAV-zertifizierter Bildungsträger seit über 40 Jahren
-
Individuelles Coaching: Bewerbung, Orientierung, Existenzgründung
-
Präsenz in Berlin oder bequem online
-
Persönliche Unterstützung bei der Antragstellung
AZAV
zertifiziert nach §45 SGB III
Berlin
Präsenz vor Ort & online
In 4 Schritten zum kostenlosen Coaching
Wir begleiten Sie vom ersten Gespräch bis zum Maßnahmenstart und
übernehmen den administrativen Teil mit Ihrer Agentur für Arbeit.
1
Kostenlos beraten lassen
Wir besprechen Ihre Situation und finden die passende Maßnahme für Ihre beruflichen Ziele.
2
Maßnahmen-Angebot erhalten
Sie bekommen ein konkretes Angebot, das Sie zum Termin bei der Agentur für Arbeit mitnehmen.
3
AVGS bei der Agentur beantragen
Mit unserem Angebot in der Hand stellen Sie den Antrag. Wir bereiten Sie auf das Gespräch vor.
4
Coaching starten
Sie reichen den AVGS bei uns ein und starten ohne weitere Kosten in Ihre Maßnahme.
Wer hat Anspruch auf einen AVGS?
Der AVGS richtet sich an verschiedene Personengruppen. Auch ohne gesetzlichen
Rechtsanspruch kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter den Gutschein bewilligen.
ALG-I-Empfänger
Gesetzlicher Anspruch, wenn Sie mindestens 6 Wochen in den letzten 3 Monaten arbeitslos gemeldet sind.
Bürgergeld-Empfänger
Über das Jobcenter erhältlich, wenn die Maßnahme Ihre Eingliederung unterstützt.
Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug
Auch ohne ALG-Bezug kann ein AVGS bewilligt werden, wenn Sie aktiv auf Jobsuche sind.
Von Kündigung Betroffene
Bereits gekündigte Beschäftigte können sich frühzeitig orientieren und neu aufstellen.
Berufsrückkehrende
Nach Elternzeit, Pflegezeit oder längerer Pause: Wiedereinstieg mit professioneller Begleitung.
Existenzgründer
Sie planen die Selbstständigkeit? Wir unterstützen Sie bei Konzept, Planung und Umsetzung.
Unsere AVGS-Maßnahmen bei der GfM Akademie
Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger in Berlin bieten wir Ihnen passgenaue Maßnahmen,
einzeln oder in Gruppen, in Präsenz oder online.
Individuelles Bewerbungscoaching
Sie wollen sich erfolgreich bewerben und überzeugen?
- Lebenslauf- und Anschreiben-Optimierung
- Bewerbungsstrategie für Ihre Zielbranche
- Vorstellungsgespräche trainieren
- Online-Profile professionalisieren
Berufliche Orientierung & Kompetenzfeststellung
Sie möchten sich beruflich neu ausrichten?
- Stärken und Potenziale erkennen
- Berufliche Ziele klar definieren
- Passende Berufsfelder identifizieren
- Konkreten Karriereplan entwickeln
Aktivierung & Heranführung an den Arbeitsmarkt
Sie wollen den Wiedereinstieg meistern?
- Praxisnahe Vorbereitung auf den Berufsalltag
- Stabilisierung und Strukturaufbau
- Schlüsselkompetenzen stärken
- Schritt für Schritt zurück in die Arbeit
Existenzgründungsberatung
Sie planen den Weg in die Selbstständigkeit?
- Geschäftsidee tragfähig entwickeln
- Businessplan erstellen
- Finanzierungs- und Förderoptionen prüfen
- Markteintritt strategisch planen
Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten
Sprechen Sie direkt mit unserem Beratungsteam. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück.
Häufige Fragen zum AVGS
Die wichtigsten Antworten rund um Antrag, Voraussetzungen und Ablauf.
Wie lange ist der AVGS gültig?
Die Gültigkeit steht auf Ihrem Gutschein und beträgt in der Regel 3 bis 6 Monate. Innerhalb dieser Frist müssen Sie die Maßnahme bei einem zugelassenen Träger beginnen. Verfällt der Gutschein, können Sie einen neuen beantragen.
Muss ich den AVGS zurückzahlen?
Nein. Der AVGS ist eine reine Förderleistung nach §45 SGB III. Solange Sie aktiv an der Maßnahme teilnehmen, entstehen für Sie keine Kosten und keine Rückzahlungsverpflichtungen.
Kann ich den AVGS auch online einlösen?
Ja. Die GfM Akademie bietet ihre Maßnahmen sowohl in Präsenz am Berliner Standort als auch online oder im Hybrid-Format an. Sie wählen das Format, das zu Ihrer Situation passt.
Was ist der Unterschied zwischen AVGS und Bildungsgutschein?
Der AVGS (§45 SGB III) finanziert Coaching, Aktivierung und Vermittlung. Der Bildungsgutschein (§81 SGB III) finanziert Weiterbildungen und Umschulungen mit Berufsabschluss. Viele Teilnehmer nutzen zuerst einen AVGS zur Orientierung und beantragen anschließend einen Bildungsgutschein. Bei uns können Sie beide Gutscheine einlösen.
Erhalte ich während der Maßnahme weiterhin meine Leistungen?
Ja. Wenn Sie Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld beziehen, laufen Ihre Leistungen während der AVGS-Maßnahme ganz normal weiter.
Was passiert, wenn mein AVGS-Antrag abgelehnt wird?
Lassen Sie sich die Gründe schriftlich mitteilen. Sie haben innerhalb eines Monats das Recht, Widerspruch einzulegen. Oft hilft auch ein konkreteres Maßnahme-Angebot oder ein erneutes Gespräch. Wir unterstützen Sie dabei.
Werden auch Fahrt- oder Kinderbetreuungskosten erstattet?
Ja. Zusätzlich zu den Maßnahmekosten können Fahrtkosten (bis zu 588 Euro monatlich), Kosten für Kinderbetreuung und in bestimmten Fällen auch auswärtige Unterbringung erstattet werden. Wichtig: Diese Kosten müssen Sie vor Maßnahmebeginn bei Ihrer Agentur oder dem Jobcenter beantragen.
Bereit für den nächsten Schritt?
Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch. Wir helfen Ihnen, Klarheit zu gewinnen und den AVGS sicher zu beantragen.
GfM Akademie
AZAV-zertifizierter Bildungsdienstleister
seit über 40 Jahren in Berlin.
Coaching, Weiterbildung, Umschulung.
Kontakt
📞 0800 1826 97 81
✉ info@gfm-gruppe.de
📍 Berlin
Rechtliches
© 2026 GfM Gruppe. Alle Angaben ohne Gewähr.